Urteil im Fall »Netzwerk«

Politische Strafjustiz richtet weniger über begangene Taten als über die Gesinnung. Am Montag fiel in St. Petersburg das Urteil gegen zwei Antifaschisten im »Netzwerk«-Fall. Sieben und fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug verhängte das zuständige Militärgericht gegen Viktor Filinkow und Julij Bojarschinow bei einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Beide sollen einer terroristischen Zelle angehört haben, die in

Fehlerbericht

Der folgende Text wird anonym an den Autor des Artikels gesendet: