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Im Februar 2018 startete eine großangelegte Soli-Kampagne für die im Rahmen der Strafermittlungen gegen das sogenannte “Netzwerk” verhafteten Antifaschisten und Anarchisten. Zu den Hauptaufgaben der Kampagne gehört das Sammeln von Geld zur Deckung der Kosten für Anwält*innen, der Grundbedürfnisse der Gefangenen und zur Unterstützung der Angehörigen. Die Aufteilung der Mittel findet unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Angehörigen und der Bedürfnisse der Gefangenen statt. Außerdem wirkt sich die Haltung der Beschuldigten während des Strafverfahrens auf die Mittelverteilung aus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sich zwei von ihnen, Igor Schischkin und Jegor Zorin, für eine Kooperation mit den Strafermittlern entschieden.

Igor Schischkin hat trotz des Umstandes, dass Mitglieder der für die Kontrolle der Haftbedingungen in Strafanstalten zuständigen Kommission an seinem Körper Spuren von Verletzungen dokumentiert haben, offiziell keine Angaben zu Folterungen gemacht und außerdem eine Kooperationsvereinbarung mit den Strafermittlern unterschrieben. Das heißt im Klartext, der Beschuldigte erkennt sich schuldig und leistet aktive Hilfe bei der Sachverhaltsaufklärung, der Überführung und Strafverfolgung von Mittätern. Sollte sich der Tatvorwurf anhand der gesammelten Beweismittel bestätigen, gewährt das Gericht Strafnachlass nach Artikel 317.7, Absatz 5 der russischen Strafprozessordnung. Igor ist der einzige der Beschuldigten, dem die Menschenrechtsbeauftragte Tatjana Moskalkowa einen Besucht abgestattet hat, dennoch hat er sich ihr gegenüber nicht über die Folterungen geäußert, denen er ausgesetzt war. Später positionierte er sich bei einer Gegenüberstellung mit einem anderen Beschuldigten im Sinne der Anklage. Die von ihm gewählte Verteidigungsstrategie wirkt sich auf die anderen Beschuldigten aus und setzt jene zusätzlich unter Druck, die ihren Kampf für Gerechtigkeit fortsetzen.

Jegor Zorin hat bereits im Herbst 2017 ein Schuldeingeständnis vorgelegt, nachdem er gefoltert worden war. Auch er kooperiert mit den Ermittlern. Von ihm gibt es keine offizielle Erklärung zu Folterungen und Druckausübung auf ihn seitens des Inlandsgeheimdienstes FSB.

Im Rahmen der Soli-Kampagne ist eine finanzielle Unterstützung von beschuldigten Personen nicht vertretbar, die sich zu Ungunsten der anderen Beschuldigten für eine Kooperation mit den Ermittlern entschieden haben. Dementsprechend erhalten sie keine Mittel aus dem allgemeinen Spendentopf. Wer gezielt Schischkin finanziell unterstützen möchte, kann sich an seine Angehörigen wenden.

Alle Beschuldigten, also auch Schischkin und Zorin, waren Folter, Manipulationen und Druck durch die staatlichen Gewaltorgane ausgesetzt. Wir sind bereit Schischkin und Zorin unsere Hilfe anzubieten, sobald sie ihre individuelle Verteidigungsstrategie gegen eine kollektive einwechseln.

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Updated 26.01.24

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Datum

19 September 2018

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