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Das Gericht befragt Zeugen, die bei der Durchsuchung des Schießanlage und der Wohnung des Jurastudenten Pchelintsev. Der Staatsanwalt verliest die Fallakten.


Die erste Zeugin Olga Kondratyev wird verhört und sagt aus. Sie ist nicht mit den Angeklagten nicht vertraut ist. Auf Nachfrage des FSB erklärte sie sich bereit als Zeugin zu fungieren. Ende Oktober sollte sie nach Waffen und Sprengstoff auf einer Schießanlage suchen, fand aber nichts. Trotzdem beschlagnahmten die Mitarbeiter des FSB einen Fahrtenschreiber und ein Heft. 

Die zweite Zeugin Anastasia Shuraeva wird verhört und sagt aus. Sie ist mit Pchelintsev vertraut, was er bestätigt. Sie war an einer Durchsuchung auf der Schießanlage und in der Wohnung von Pchelintsevs Oma anwesend mit der Aufgabe sicher zu stellen, dass alles gesetzesmäßig und richtig abläuft.Ihrer Aussage nach wurde ein Tresor, und Kleidungsstücke aus Tarnstoff beschlagnahmt udn protokollikert, vielleicht noch ein Stick, aber die Zeugin erinenrt sich nicht mehr. Die beschlagnahmten Gegenstände wurden in Beuteln verpackt, die gebunden und versiegelt waren. 


Der Staatsanwalt verliest die Akte Band 3 und 4.

Es geht um Drogen. 

Die Staatsanwaltschaft verlas die Protokolle der Inspektion des Schauplatzes der gefundenen und beschlagnahmten Waffen. 

Das Protokoll von Shakurskys Inhaftierung vom 19.10.2017 wurde gelesen. Schakurskij widerspricht und gibt bekannt, dass er am 18. Oktober 2017 nach dem Mittagessen festgenommen wurde und die Durchsuchung am selben Tag stattfand.

Es werden Anträge auf Verlängerung der Inhaftierung von Shakursky und gerichtliche Verlängerungsanordnungen vorgelesen. 


Das Protokoll von Tschernows Verhör wird verlesen. Die Staatsanwaltschaft blättert durch und beginnt, Band 5 vorzulesen. 
Die Charakterisierung von Shakursky durch Bezirksbeamten wird vorgelesen, sie ist negativ “Geheimnisvoll, nach vorliegenden Daten, sprach sich gegenüber Behörden und Strafverfolgungsbehörden negativ aus.”

Shakursky erklärt, das falsch sei. Wenn die Bezirksbeamten solche Informationen hatten, warum haben sie dann keine Maßnahmen ergriffen und wieso haben sie ihm dann eine Erlaubnis für ein Jagdgewehr erteilt?


Der Staatsanwalt liest die Akte weiter. Liest eine Charakterisierung über Shakursky von der Universität. Sie ist positiv und Ilya stimmt ihr zu. Das Merkmal der Untersuchungshaftanstalt, negativ. Ilya gab eine Erklärung, warum es nicht wahr ist. Er erzählte, wie er zum ersten Mal in den Karzer kam, weil er den “Aufstehen”-Befehl nicht rechtzeitig ausgeführt hatte: “Ich kannte die Regeln noch nicht so gut wie jetzt und jetzt kann ich sagen, dass man für einen solchen Verstoß nicht in den Karzer gesteckt wird. Karzer gibts nur, wenn die Verstöße systematisch sind. Für einen solchen Verstoß sind ein Verweis, eine Verwarnung und nicht 5 Tage in einem Karzer vorgeschrieben. Und wie ich bereits erklärte, wurde ich am 3. November 2017 nicht in den Karzer gebracht, sondern in einen anderen Raum, in dem ich gefoltert wurde. Da die Beamten des Bundesgefängnisdienstes über Folter Bescheid wussten, bitte ich Sie, diese Charakterisierung kritisch gegenüberzustehen.“

Die Staatsanwaltschaft verliest Band 6 der Fallakten. Darunter den Bericht über die Inhaftierung von Pchelintsev um 16 Uhr am 27. Oktober 2017. Dieser korrigiert, dass er am frühen Morgen festgenommen wurde, nicht erst 16 Uhr. Darüber hinaus werden die Schreiben der Ermittlungen zur Ergreifung von Präventivmaßnahme für Pchelintsev in Form einer Verhaftung und einer gerichtlichen Anordnung zur Inhaftierung und Verlängerung der Inhaftierung vorgelesen. Der Bericht vom 12. Februar 2018 des Ermittlers Tokarev über die Aufdeckung von Anzeichen eines Verbrechens wird nach einer Aussage von Pchelintsev, dieer am 8. Februar 2018 gemacht hatte, vorgelesen: Shepelev und nicht identifizierte FSB-Offiziere wandten illegale Methoden an, wodurch möglicherweise ein Verbrechen begangen wurde. Pchelintsev erklärt, dass er am 8. Februar Folter gemeldet habe, am 10. Februar erneut gefoltert worden sei und dass Tokarev  am 12. Februar diesen Bericht verfasst habe, da er bereits wusste, dass Ptschelintzev nach erneuer Folter seine Aussage über die Anwendung von Gewalt durch den FSB zurückziehen würde – zumal am 14. Februar bereits der nächste Verhörtermin stand. Ptschelinzev macht auf rechtswidrige Untersuchungsmethoden aufmerksam, dass er trotz, dass er sich auf 51. Artikel(Recht auf Aussageverweigerung) berufen hatte, ohne vorherige Einwilligung nach St. Petersburg gebracht wurde, um ein Gebäude zu bestätigen, welches die Untersuchung für den Ort der “Zusammenkunft” hielt. 

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Datum

7 June 2019

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