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In Russland wurden die Ermittlungen gegen elf junge Antifaschisten und Anarchisten in einem Terrorismusverfahren abgeschlossen. Einige erheben schwere Foltervorwürfe gegen die Ermittler.


Der Begriff Terrorismusbekämpfung suggeriert, dass deren Ziele das Erkennen von Gefahren, die Vereitelung geplanter Anschläge und die Enttarnung von Terrorzellen sind. In Russland, wo Polizei und Geheimdienst weitreichende Vollmachten haben und es nur minimale Möglichkeiten der Kontrolle durch andere Instanzen oder eine kritische ­Öffentlichkeit gibt, scheint allerdings die Versuchung groß, auch Gruppen und Einzelpersonen zu überwachen und zu verfolgen, von denen keine nachweisliche Gefahr ausgeht. Nach Angaben des Obersten Gerichts gab es in Russland im Jahr 2017 fast neun Mal so viele Verurteilungen wegen Terrorismus wie noch 2013, als lediglich 28 Urteile ergingen; 2016 waren es bereits 167 und 2017 stieg die Zahl der Schuldsprüche auf 262. Und es gibt keinen Grund zur Annahme, dass diese Entwicklung ein Ende findet. Vor wenigen Tagen erst wurden Ermittlungen gegen elf junge Antifaschisten und Anarchisten abgeschlossen, denen Haftstrafen bis zu 20 Jahren drohen.

Nach der nun vorliegenden Anklageschrift soll der 26jährige Dmitrij Ptsche­linzew das sogenannte Netzwerk, den Ermittlern zufolge eine terroristische Vereinigung mit Zellen in Pensa und St. Petersburg, gegründet und angeführt haben. Als zweiten Anführer identifizierte der Inlandsgeheimdienst FSB den vier Jahre jüngeren Ilja Schakurskij. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, für die ein Strafmaß von fünf bis zehn Jahren vorgesehen ist, muss sich der wegen einer schweren Erkrankung auf medizinische Behandlung angewiesene Arman Sagynbajew vor Gericht verantworten. Alle drei leugnen ihre Schuld. Die Veröffentlichung der Anklage gegen die weiteren Verdächtigen steht noch aus, ein Gerichtstermin ist noch nicht festgelegt.

Sowohl die Angeklagten als auch ihre Angehörigen sehen sich einem unerhörten Druck ausgesetzt. Alle jungen Männer berichten, nach ihrer Festnahme gefoltert worden zu sein mit dem Ziel, Geständnisse zu erpressen. Ptschelinzew wurde demnach auch später noch in Untersuchungshaft gefoltert, nachdem er seine anfängliche Aussage revidiert hatte. Von ihm liegen ausführliche Beschreibungen darüber vor: »Sie haben mir die Unterhose ­heruntergezogen, ich lag auf dem Bauch, sie haben versucht die Kabel an meinen Geschlechtsorganen zu befes­tigen. Ich habe geschrien und darum gebeten, mit den Schikanen aufzuhören. Sie haben weiterhin behauptet: ›Du bist der Anführer.‹ Damit sie aufhören zu foltern, habe ich geantwortet: ›Ja, ich bin der Anführer.‹« Seit Monaten versucht er vergeblich, Rechtsmittel einzulegen, um eine Prüfung des Sachverhalts und ein Verfahren gegen seine Peiniger zu erreichen.

Im Sommer unternahm der leitende Ermittler in Pensa, Walerij Tokarew, mehrere Anläufe, Ptschelinzew zu Aussagen zu bewegen, die ihn selbst und andere belasten; bei Entgegenkommen könne die Anklage gegen ihn auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschränkt werden. Anfang September drohte Tokarew, sollte ­Pts­chelinzew sich nicht auch noch zum Besitz mehrerer Granaten und zur Brandstiftung an einer militärischen Einrichtung bekennen, werde er wegen Rädelsführerschaft vor Gericht stehen. Ptschelinzew lehnte ab. Auf Schakurskij versuchte der FSB Einfluss über dessen ehemalige Freundin zu nehmen, die beim Überqueren der Grenze zur Ukraine aufgegriffen und eigens zu einem Verhör und einem Treffen nach Pensa gebracht worden war.

Ebenfalls Anfang September zog ­Sagynbajew seine Erstaussage zurück. Während einer stundenlangen Fahrt in einem Minivan von St. Petersburg nach Pensa im November 2017 ist er nach eigenen Angaben mit Stromschlägen malträtiert worden. Er habe sich aus Angst um sein Leben und vor möglichen Konsequenzen für seine Freundin genötigt gesehen, den Ermittlern die von ihnen gewünschten Antworten zu geben. Ihm sei ein Stoff­sack über den Kopf gestülpt worden, was seine Sicht stark eingeschränkt habe; immerhin habe er sich den Spitznamen des Mannes, der das Strom­gerät mit den an seinen Daumen befestigten Kabeln bediente, merken können. Inzwischen hat sein Anwalt erste Rechtsmittel eingelegt, damit den Foltervorwürfen nachgegangen wird.

Die bisherige Praxis zeigt allerdings, dass die zuständigen Behörden generell keinerlei Bereitschaft zeigen, auch bei stichhaltigen Vorwürfen gegen FSB-Angehörige zu ermitteln. Zudem sind einem Präsidentenerlass aus den neunziger Jahren zufolge Angaben über Personen, die mit der Terrorbekämpfung beauftragt sind, als Staatsgeheimnis zu behandeln. Im Übrigen dringen immer häufiger Fälle von Folter durch FSB-Angehörige an die Öffentlichkeit. Jüngst sagte ein wegen eines Drogendelikts angeklagter Fahnder vor Gericht aus, ein Geheimdienstmitarbeiter habe ihn so lange mit Elektroschocks gefoltert, bis das Gerät komplett entladen gewesen sei.
Wer den Vorgaben der Ermittler nicht entspricht, muss mit harten Maßnahmen rechnen. Sagynbajew fand sich nach der Revision seiner Aussage in Haft wieder, weil bei ihm eine Klinge gefunden worden war, die ihm nach ­eigenen Angaben gar nicht gehörte. Julij Bojarschinow, der sich derzeit in Pensa aufhält, scheiterte am Freitag vergangener Woche mit einer Klage gegen die Leitung des Untersuchungs­gefängnisses Nummer sechs in St. Petersburg. Dort war er über einen langen Zeitraum in einer komplett überbelegten Zelle mit 137 Mithäftlingen untergebracht gewesen. Schlafen ist dort nur in Schichten möglich und selbst für die Essenseinnahme stehen nicht genügend Plätze zur Verfügung.

Es ist kaum mit einem fairen Gerichtsverfahren zu rechnen. Zwei der elf vermeintlichen Angehörigen des »Netzwerks« haben sich zu einer aktiven Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden entschieden, was der Anklage die Beweisführung enorm erleichtert. Egor Zorin hat sein Schuldeingeständnis nie revidiert und musste als einziger der jungen Männer nicht in Untersuchungshaft, Igor Schischkins Haftbedingungen in St. Petersburg sind deutlich besser als die der anderen Angeklagten. Ausgerechnet ihm stattete die Menschenrechtsbeauftragte Tatjana Moskalkowa einen Besuch ab, bei dem von Folter allerdings keine Rede war.

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Datum

30 September 2018

Rubrik

Neuigkeiten

Quelle

jungle.world

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