In St. Petersburg beginnt der Gerichtsprozess gegen den Programmierer Viktor Filinkow und den Industriekletterer Julij Bojarschinow. Dem FSB zufolge waren sie Teil der “terroristischen Vereinigung “Netzwerk””, das 2015 gegründet wurde, um „die Regierung zu stürzen“. Die Angeklagten beteuern, dass sie sich nicht auf gewalttätige Handlungen vorbereitet hätten, sondern nur die Situation im Land besprochen hatten und sich Fähigkeiten der Selbstverteidigung im Fall von „Aggression von Rechtsradikalen“ angeeignet hatten. Viktor Filinkow, der behauptet, mit einem Elektroschocker gefoltert worden zu sein, bestreitet seine Schuld völlig. Seine Verteidigung glaubt, dass es keine zuverlässigen und zulässigen Beweise in dem Fall gibt. Julij Bojarschinow stimmte der Anschuldigung zu und gab zu, in dem offiziell geführten Zentrum “Partizan” ein Kampftraining absolviert zu haben.
Nach Igor Shishkin, der mit der Untersuchung einen Deal abgeschlossen hatte und bereits zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, werden nun Viktor Filinkow und Julij Bojarschinow vor das Militärgericht des Bezirks Moskau gebracht. Nach Angaben des Petersburger FSBs gehörten sie alle zur Zellen der “interregionalen anarchistischen Terroristengemeinschaft mit dem vorläufigen Namen “Netzwerk””, die spätestens 2015 zum “Sturz der Regierung” gegründet wurde. Filinkow selbst hat zuvor erklärt, dass er während seiner Festnahme von FSB-Mitarbeitern gefoltert worden war, und gab seine Schuld nicht zu. Julij Bojarschinow, der neben der Beteiligung an der Terroristengemeinschaft (Teil 2 von Art. 205.4 des Strafgesetzbuchs) wegen illegaler Lagerung von 408,9 g Schwarzpulver (Artikel 222.1 des Strafgesetzbuchs) angeklagt wurde, schloss mit der Untersuchung keine Einigung ab, stimmte jedoch der Staatsanwaltschaft zu. Sein Fall kann in einer besonderen Anordnung geprüft werden, ohne die Beweismittel zu prüfen, während die Anwältin Olga Krivonos beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Folterbedingungen des Klienten in der Untersuchungshaft eingereicht hat.
Aus dem Fall geht hervor, dass die Untersuchung bereits mit dem Schuldbekenntnis des Studenten Zorin am 18. Oktober 2017 begonnen hatte, der am Vorabend auf Grund von Drogenbesitzes festgenommen wurde – und als einer der sieben Beschuldigten im “Netzwerk”-Fall der Penzaer Region ist (noch nicht vor Gericht gestellt). Bei Jegor Zorin wurde zwar der Fall wegen Beteiligung an der Terroristengemeinschaft geschlossen, aber nicht der des illegalen Besitz von Drogen, was nach Ansicht der Angehörigen des Angeklagten eingangs zu Geständnissen beitragen haben könnte. Der FSB verknüpfte die Gründung der Vereinigung “Netzwerk” mit den Zielen, die Situation vor den Präsidentschaftswahlen und der Weltmeisterschaft 2018 zu “zerrütten”. Laut Ermittlern bildet sich das das Netzwerk aus Aktivisten in Pensa und St. Petersburg, einer Zelle in Moskau und einen Teilnehmer aus Weißrussland. Der FSB betrachtet die Gründung der Organisation als Ergebnis einer Reihe von Treffen im Jahr 2016 in den Wäldern des Leningrader Gebiets und des Großraum Moskaus, wo ideologische Gespräche und Schulungen stattfanden (einschließlich der Ausübung von Fähigkeiten im Handling von Waffen, Erste-Hilfe- und Ingenieurschulungen, einschließlich Minensprengstoffen) sowie eines “Kongresses” in einer Petersburger Wohnung im Jahr 2017. In dem Fall erscheinen elektronische Dokumente, die den Ermittlern zufolge „die Ziele der Militärbewegung, die fähig ist die Macht in Russland gewaltsam zu stürzen“, die Struktur der Organisation, die Pseudonyme der Angeklagten und die Rollenverteilung („Sappeur“, „Arzt“, „Signalmann“ usw.) widerspiegeln usw.
Der 24-jährige Viktor Filinkow und der 27-jährige Julij Bojarschinow erklären in ihrer Aussage die Beteiligung an der Gemeinschaft unterschiedlich. Laut ihren Worten, fanden beide nach dem Schulabschluss (Filinkow – in Omsk, Bojarschinow – in St. Petersburg) im Jugend-Umfeld Freunde mit antiautoritären und antifaschistischen Ansichten. Julius Bojarschinow las Michel Foucault, Erich Fromm, Peter Kropotkin und das „Consensus-Referenzbuch“, engagierten sich für soziale Projekte und free markets. Viktor Filinkow leidet nach Ansicht des Arztes an einer “Schizotypstörung”, weil “er sagt, er sei ein “libertärer Kommunist”.” Die Angeklagten argumentierten, dass die Vereinigungsprojekte gegen Ultranationalisten und Rechtsradikale tatsächlich in ihrer Mitte diskutiert wurden, ebenso wie die Notwendigkeit, die Fähigkeiten der Selbstverteidigung im Falle von Massenprotesten mit Gewalt zu beherrschen, “um auf die Aggression bewaffneter Menschen zu reagieren”. Der Unterricht wurde mit Kalaschnikow-Atrappen und Airsoft-Laufwerken abgehalten, Pseudonyme in der Szene und Zellnamen waren Elemente der Jugend-Anarhokultur, keine terroristische Organisation, folgt aus der Aussage.
Vitalj Tscherkasov, Rechtsanwalt von Viktor Filinkow, betrachtet die in der Rechtssache erscheinenden Dokumente nicht als zulässige Beweise: Seiner Ansicht nach gibt es keine Hinweise auf deren Herkunft und Inhalt zum Zeitpunkt der Beschlagnahme. Der Anwalt ist der Ansicht, dass es im vorliegenden Fall überhaupt keine zuverlässigen und zulässigen Beweise gibt. So wurde die Aussage von Filinkows Mutter, darüber, dass er von Omsk nach Petersburg zog, heiratete, aber nicht die Angehörigen nicht zur Hochzeit einlud, von der Untersuchung als Beweis für „Ausweichen aus positiven sozialen Beziehungen, Missachtung sozialer Bindungen und Geheimhaltung“ des Angeklagten interpretiert. In ähnlicher Weise interpretiert die Untersuchung die Aussagen Bojarschinows Eltern darüber, wie er beim Verlassen des Hauses sein Zimmer mit einem Schlüssel abgeschlossen hatte: Der FSB betrachtet dies als Beweis für die “Absicht, Sprengstoffe unter Bedingungen zu lagern, die Zugang und visuelle Entdeckung ausschließen”. Der Angeklagte selbst behauptete, er habe eine Dose Schwarzpulver in der “Ecke” auf dem Dach eines der Häuser gefunden, während der Arbeit als er Schnee schüppte.
[1] Freiwillige Gesellschaft zur Unterstützung der Armee, der Luftstreitkräfte und der Flotte; 20. August 1951 gegründete paramilitärische sowjetische Massenorganisation zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft, die seit der Auflösung der Sowjetunion sowohl in Russland als auch in Weißrussland und in der Ukraine als jeweils eigenständige Organisation fortbesteht.
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