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Die im Penza-Petersburg „Terrorismus“ Fall verdächtigten Dmitry Pchelintsev, Ilya Shakursky und Arman Sagynbajew wurden offiziell angeklagt. Pchelitsev und Shakursky, die vorher der Beteiligung in der angeblichen „terroristischen Gemeinschaft“ Network beschuldigt wurden, sind nun der Organisation laut Artikel 205.4 Teil 1 des russischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Mediazona bekam diese Nachricht vom Eltern Network („Parents Network“) übermittelt, einem Zusammenschluss von Angehörigen der in diesem Fall verhafteten und beschuldigten jungen Männer.

In Übereinstimmung mit den früheren Anschuldigungen wurde Sagynbayev wegen Beteiligung an einer „terroristischen Organisation“ anhand Artikel 205.4 Teil 2 des russischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Während der Verlesung der Anklageschrift widerrief er seine vorherige Aussage, da er diese unter Zwang gegeben hatte. Mediazona veröffentlichte Sagynbayevs Aussage, die er bei seinem Anwalt gegeben hatte, wie FSB Beamte ihn nach seiner Festnahme in Petersburg folterten.

Als der Anwalt anwesend war, setzte ein FSB Ermittler Sagynbayev fünf Stunden lang unter Druck, dennoch hat der Angeklagte seine Schuld nicht eingestanden. Anschließend besuchte ein FSB Agent Sagynbayev im Untersuchungsgefängnis von Penza und drohte ihm, ihn „nach Norden, nach Sentsov“ zu schicken, sollte er seine Aussage nicht doch noch ändern.

Wie unsere Quellen im Eltern Network berichten, hat ein FSB Ermittler während der Verlesung der Anklageschrift Pchelintsev zwei Schriftstücke vorgelegt. Im ersten wird beschrieben, dass Pchelintsev seine Schuld eingestanden hat und aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 205.4 Teil 2, welches ein Strafmaß von fünf bis zehn Jahren Gefängnis vorsieht, angeklagt ist. Im zweiten Schriftstück hat Pchelintsev seine Schuld nicht eingestanden und ist aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 205.4 Teil 1, mit einem Strafmaß von 15 bis 20 Jahren Gefängnis, angeklagt.

Keiner der angeklagten Männer hat sich schuldig bekannt.

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Datum

25 October 2018

Rubrik

Neuigkeiten

Quelle

ABC-Wien

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