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Witalij Tscherkasow, Menschenrechtsanwalt, über den Fall eines Antifaschisten, der vom russischen Inlandsgeheimdienst FSB festgehalten und gefoltert wurde

Wiktor Filinkow wurde in einem Wagen mit Elektroschocks gefoltert und im Anschluss daran einem ersten Verhör unterzogen. Ihm wird Terrorismus vorgeworfen, er soll Teil eines überregionalen Netzwerks sein, das unter anderem Anschläge während der diesjährigen Fuß­ballweltmeisterschaft geplant haben soll mit dem Ziel, einen Volksaufstand herbeizuführen. In St. Petersburg sitzen zwei weitere ­vermeintliche Mitglieder der Gruppe in Untersuchungshaft, in der Stadt Pensa fünf. Die äußerst dünne Beweisführung stützt sich im ­Wesentlichen auf unter Folter erpresste Aussagen. Filinkow, dem eine zehnjährige Haftstrafe droht, hat sein Geständnis zurück­genommen und wegen seiner schweren körperlichen Misshandlungen Beschwerde bei den zuständigen Stellen eingelegt. Tscherkasow ­unterstützt ihn darin.

Witalij Tscherkasow ist seit 2004 für die russische Menschenrechtsorganisation Agora tätig. Als Anwalt setzt er sich intensiv mit dem Thema Polizeigewalt ­auseinander.

Was genau ist mit Wiktor Filinkow nach seiner Festnahme passiert?
Filinkow befand sich 30 Stunden lang in der Gewalt des FSB, ohne dass eine ­offizielle Festnahme erfolgt ist. Er konnte weder Nahrung noch Flüssigkeit zu sich nehmen, bekam keinen Zugang zu einem Anwalt, durfte weder seine Verwandten noch als kasachischer Staatsbürger das zuständige Konsulat kontaktieren. Das alles sind Anzeichen psychologischer Druckausübung. Bei ­unserem ersten Gespräch habe ich mit eigenen Augen schlimme Verletzungen an seinem Körper gesehen. Ich habe schon eine Menge erlebt und viele Folterspuren gesehen. Ich habe erreicht, dass an die 60 Polizeimitarbeiter wegen Folteranwendung zu Haftstrafen ver­urteilt worden sind. Aber Wiktors Aussehen hat mich in einen Schockzustand versetzt. Sein rechter Oberschenkel war bis zur Hüfte voller Brand­wunden, die keinen Zweifel daran ließen, dass seine Peiniger immer und immer wieder mit dem Elektroschocker auf ihn losgegangen sind. Mitglieder einer unabhängigen Kommission zur Beobachtung der Zustände in Haft­anstalten haben die Verletzungen dokumentiert und öffentlich gemacht.

Sind die Täter namentlich bekannt?
Als ich als Strafverteidiger angefangen habe, an dem Fall zu arbeiten, hat mir Wiktor berichtet, dass zu ihm ins ­Untersuchungsgefängnis mehrere FSB-Fahnder gekommen seien, unter ­denen er den federführenden Beamten bei seiner Festnahme ausgemacht habe. Er heißt Konstantin Bondarew und gab den Befehl zur Folter. Bondarew hat ihm direkt gesagt, dass es nicht in Wiktors Interesse sei, sich mit der genannten Kommission abzugeben. Solange er mit den Ermittlern kooperiere, könne er mit erträglichen Haft­bedingungen rechnen und im Untersuchungsgefängnis Nummer drei ­bleiben. Wenn er sich stur stelle, werde er in das übelste Gefängnis in der ­Region verlegt, das komplett überbelegt ist. Dort werde niemand einschreiten, sollten Mitgefangene ihm Gewalt antun. So ist es dann auch gekommen.

Was war denn der Auslöser für die Verlegung?
Anfang Februar habe ich beim FSB Beschwerde eingelegt und den Antrag ­gestellt, Bondarew und andere an den Folterungen Beteiligte und mit den Strafermittlungen beauftragte Personen vom Verfahren auszuschließen; dar­unter auch den leitenden Ermittler Gennadij Beljajew. Sie sollten keine Möglichkeit mehr haben, meinen Mandanten ohne Aufsicht durch Dritte zu treffen. Mein Antrag wurde abgelehnt. Bondarew hat weiterhin freien Zugang zu Wiktor und ihn neulich sogar mit dem Wagen zu einer Vernehmung ­gefahren. Dabei hat er ihn gefragt, ob er noch »Filinow« heiße oder schon »Petuschkow«. Filinkows Nachnamen, der sich vom Wort »Uhu« ableitet, hat er dabei absichtlich entstellt. Petuschkow, also »Hahn«, ist eine Anspielung auf die Vergewaltigung durch Mitgefangene. Damit stellte Bondarew klar, dass es in seiner Macht steht, den Status meines Mandanten in Haft abzuwerten.
Wiktor erklärte bei dem Verhör, er sei nicht mehr bereit, den derzeitigen ­Ermittlern gegenüber weitere Aussagen zu machen, weil diese ihn misshandelt hätten und ihm gegenüber vorein­genommen handelten. Ihnen stieg doch tatsächlich Röte ins Gesicht. Es kommt wohl nicht oft vor, dass Tatverdächtige gegenüber FSB-Angehörigen Foltervorwürfe äußern. Auf dem Rückweg drohten die homophoben Fahnder Wiktor in kriminellem Slang wiederum damit, ihn durch Vergewaltigung zu ­einem Aussätzigen und Vertreter der untersten Kaste in der Gefangenen­hierarchie zu degradieren. Danach fühlte er sich schlecht. Er hat alles schriftlich festgehalten und darum gebeten, diese Informationen in den Medien zu veröffentlichen.

Welche weiteren Schritte stehen denn jetzt noch offen?
Es wurden eindeutig Beweismittel zurückgehalten, die es zur Genüge gab. 30 Tage lang dauerte die Überprüfung unseres Antrags bei der ersten Instanz. Die reichte die Unterlagen an die nächsthöhere weiter. Im Endergebnis wurde es abgelehnt, Strafermittlungen wegen Folter einzuleiten. Innerhalb von 60 Tagen wurde nicht ein einziger vorschriftsmäßiger Vorgang einge­leitet. Bei Folteranwendung besteht der Hauptnachweis in einer schnellen ­medizinischen Untersuchung. Befindet sich der Antragsteller in Haft und ist demnach nicht selbst in der Lage, einen Notarzt aufzusuchen, sind die zuständigen Behörden in der Verantwortung. Gleich in den ersten Tagen nach der Folter haben wir auf einer gerichtsmedizinischen Begutachtung bestanden, aber keiner unserer Forderungen wurde entsprochen. Letztlich hat nur der diensthabende Arzt im Untersuchungsgefängnis, der gar nicht über die dafür nötige Sachkenntnis verfügt, eine Notiz angefertigt, wonach eine Anwendung von Elektroschocks nicht nachweisbar sei. Nicht einmal eine Beschreibung der Verletzungen liegt dem bei. Wir reichen nun Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein. Aber hier kann es nur um einen moralischen Sieg gehen und darum, Bescheide der russischen Behörden anzufechten, die dann so tun, also ob sie unseren Beschwerden nachgehen.

Gab es überhaupt schon einmal Fälle, in denen FSB-Angehörige zur Verantwortung gezogen worden sind?
Wir haben alle zugänglichen Angaben dazu seit den neunziger Jahren ana­lysiert. Es gab keinen einzigen Fall, in dem ein FSB-Angehöriger wegen Paragraf 286, also Amtsmissbrauch, belangt worden ist. Die Situation verschärft sich noch dadurch, dass es offensichtlich seit einiger Zeit eine interne Anweisung von oben gibt, alle Mitarbeitenden der Ordnungskräfte zu ­decken, auch Polizeiangehörige. Angesichts der allgemeinen ökonomischen und sozialen Instabilität geht der Staat davon aus, dass der Sicherheitsapparat seine einzige verlässliche Stütze bildet. Deshalb signalisiert er, dass er ihm alles durchgehen lässt, Hauptsache, dessen Schutzfunktion bleibt bestehen. Mitarbeiter des Apparats dürfen sich in ­ihrem Einflussbereich bereichern, Tribute entsprechend ihres Dienstgrades einfordern, solange sie sich nicht auf fremdes Terrain vorwagen, Druck ­ausüben auf Personen, um die Kontrolle über deren Geschäfte zu über­nehmen.

Ich merke deutlich, dass es unglaublich schwierig geworden ist, Straf­ermittlungen gegen Angehörige des Sicherheitsapparats einzuleiten. In den Fällen von Polizeigewalt, mit denen ich mich derzeit auseinandersetze, sehe ich Hinweise auf schwere Straftaten, es liegen schwerwiegende Beweise vor und trotzdem gibt es kein Straf­verfahren. Vor zehn Jahren war das noch anders.

Der russische Fernsehender NTV, der berüchtigt ist für seine Beiträge, die Oppositionelle diffamieren, hat Sie neulich auf der Straße bedrängt. In der ausgestrahlten Fassung spielen Wiktor Filinkow und seine Frau, die sich regelmäßig in der Ukraine aufhielt und inzwischen in Finnland einen Asylantrag gestellt hat, eine zentrale Rolle. Warum richten die staatlichen Medien erst jetzt ihre Aufmerksamkeit auf den Fall, bei dem ein angeblich so gefähr­liches Terrornetzwerk aufgedeckt wurde?
Ich denke, das sind reine Gegenmaßnahmen. Der FSB ist davon ausge­gangen, dass eine aus dem Nichts kommende Strafverfolgung – wie im ­vorliegenden Fall – ihm leicht von der Hand geht. Wenn bärtige Männer aus dem Kaukasus oder Zentralasien verhaftet und vorgeführt werden, gibt es aus der Gesellschaft meist viel Zu­stimmung für ein hartes Vorgehen des Staatsschutzes. Gegen die drei in St. Petersburg Festgenommenen liegen überhaupt keine offensichtlichen ­Beweise vor, wie etwa bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Waffen. Aus Pensa gab es zwei Mitteilungen über von den Ermittlern zugesteckte Granaten und eine Pistole. Vermutlich fehlten anfangs vorzeigbare Beweise, zudem passen die Beschuldigten mit ihrem überwiegend slawischen Aus­sehen nicht in das erwähnte klassische Schema. Durch unsere Öffentlichkeitsarbeit haben die federführenden Stellen wohl festgestellt, dass ihnen die Kontrolle entgleitet.

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Datum

14 May 2018

Rubrik

Neuigkeiten

Quelle

jungle.world

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